Neue Kahlschläge

November 20, 2009

In der vergangenen Woche sind im Naunhofer Forst zwei weitere Kahlschläge hinzugekommen. Bilder dazu folgen noch.

Ich habe diesmal zwei kleine Videos daraus gemacht.


Dreiflügelweg, unmittelbar an der Ammelshainer Str.


Von ersterem Kahlschlag aus, 200 m in Richtung Klinga.

Verantwortlich ist der Staatsbetrieb Sachsenforst/ Revierförster Udo Köhler.


„Lasset uns (tot)beten!“

November 11, 2009

Der November ist die Zeit der Hubertusmessen und –jagden. Jäger und Förster holen sich den Segen und Schutz eines katholischen oder evangelischen Pfarrers, welcher wiederum einen Schutzpatron, genannt Heiliger Hubertus, für die Segnung bemüht; letzterer (der Pfarrer) wohl, damit der Kirchenbeamte nicht selbst die Verantwortung für sein Gepredigtes übernehmen muss. Nach den Gebeten heißt es dann, so Gott will: Feuer frei aus allen Rohren!

Das Segnen von Waffen und deren Trägern scheint Vertretern der christlichen Kirche, wie in der Vergangenheit so auch heute, immer noch sehr wichtig und gerechtfertigt zu sein. Wie hätte die Kirche sonst auch ihre Geschichte überlebt? Bibelauszüge oder Überlieferungen aus der christlichen Welt werden dazu solange (um)interpretiert, bis sie passen und man seine subjektive Sicht damit rechtfertigen kann. Und der Förster hat Grund, die gute Zusammenarbeit zwischen Staat und Kirche zu loben. Hilft es ihm und seinem Ansehen vor der Öffentlichkeit doch (vermeintlich), wenn ein Geistlicher sein Schießeisen und die Ballermänner seiner Gleichgesinnten schönredet. Ja, auch der Staatsbetrieb Sachsenforst scheint auf den Segen dieser Kirche viel Wert zu legen, geht man von einem kürzlich erschienenen Artikel über die Hubertusjagd im Forstbezirk Taura des Staatsbetriebes in der Torgauer Zeitung aus.
Der stellv. Chefredakteur Frank Lehmann schreibt darin u.a.:

Erfreut zeigte er (Jan Glock/ Leiter des Forstbezirkes Taura und, hier, Jagdleiter) sich auch über die große öffentliche Resonanz, die die Jagd fand. „Dies ist für uns ein Beweis, dass Jagd und Jäger in ihrer Funktion akzeptiert werden. Wir setzen auch deshalb auf Öffentlichkeit“

Selbst nach 20 Jahren Pressefreiheit (auch in Torgau) werden solche beschönigenden Verallgemeinerungen eines Lobbyisten von diesem Redakteur noch simpel Eins zu Eins übernommen.
Nimmt man allein an, dass ein Teil der ca. 100 angereisten Jäger Familienmitglieder mitbrachte, dürften schon diese für einige „öffentliche Resonanz“ gesorgt haben. Darüber hinaus kenne ich aus der oben genannten Region genügend Personen, die Ihrem Beweis (!?) nicht standhalten würden, Herr Glock! Und die sich auch nicht bekehren lassen würden, Herr Pfarrer Ulrich Schade (Katholischen Kirche Sankt Franziskus Xaverius in Eilenburg)!

Ein paar Zitate aus dem Alten und Neuen Testament:

Das Buch Genesis, Kapitel 9
2 Furcht und Schrecken vor euch soll sich auf alle Tiere der Erde legen, auf alle Vögel des Himmels, auf alles, was sich auf der Erde regt, und auf alle Fische des Meeres; euch sind sie übergeben.
3 Alles Lebendige, das sich regt, soll euch zur Nahrung dienen. Alles übergebe ich euch wie die grünen Pflanzen.
http://alt.bibelwerk.de/bibel/at/mos1009.htm

Korinther
25 Alles, was feil ist auf dem Fleischmarkt, das esset, und forschet nicht, auf daß ihr das Gewissen verschonet.
http://www.bibel-online.net/buch/46.1-korinther/10.html#10,25

Siehe auch hier: http://www.sankt-hubertus.de/

Nun ja. Ich kann mir schon gut vorstellen, warum die Forstbehörde sich lieber mit diesem Teil der Kirche gut stellen will als mit einem anderen:

Zum Thema Jagd – Hubertusmessen findet man neuerdings auch solche Stellungnahmen (etwas scrollen):
http://www.aktion-kirche-und-tiere.de/cms/front_content.php?idcat=1&idart=303

Für beide Teile der Kirche gilt doch aber gleichermaßen:
Mit irgendwelchen Hirschen, die plötzlich Kruzifixe am Kopf tragen, muss man im 21. Jahrhundert ja wohl nicht wirklich rechnen. Oder?

Seit dem Mittelalter wird die Hubertus-Legende erzählt, nach der er auf der Jagd von einem prächtigen Hirsch mit einem Kruzifix zwischen dem Geweih bekehrt wurde, deshalb wird Hubertus als Schutzpatron der Jagd angesehen. Außerdem ist er Patron der Natur und Umwelt, der Schützen und Schützenbruderschaften, der Kürschner, Metzger, der Metallbearbeiter, Büchsenmacher, Optiker und Hersteller von mathematischen Geräten. Am Hubertustag, dem 3. November finden alljährlich große Hubertusjagden, oft mit dem Feiern von Hubertusmessen, statt.


Parthenaue im Visier der Straßenbauer

November 7, 2009

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Ich bitte um Beachtung der „Initiative zum Erhalt der Parthenaue“! Es geht um den geplanten Bau einer autobahnähnlichen Straßenverbindung zwischen Leipzig und Torgau.
Zur Homepage:
http://www.pro-parthenaue.de/


Filmtipp

November 4, 2009

Vor kurzer Zeit ist in Deutschland der Film „Die Bucht – The Cove“ angelaufen. Er läuft derzeit auch in Leipzig. Eine Dokumentation über das massenweise und sinnlose Abschlachten von Delfinen in Japan, versteckt vor den Augen der Öffentlichkeit.
Zur Homepage.

Auf der Homepage der Filmmacher findet man auch Schulmaterial über Wale und Delfine, gefördert vom Bundesamt für Naturschutz.

Beim Anblick der japanischen Fischer musste ich zwangsläufig an so manchen deutschen Jäger denken.


Gefiederter Beobachter

November 3, 2009


Ein beachtlicher Vogel, dieser Leierschwanz. Er immitiert lebensecht die Geräusche von Fotoapparaten als auch Kettensägen. Ein guter Indikator für seine Umwelt, meine ich.
Ob der Förster ihn wohl im Naunhofer Wald ertragen könnte? – Ich würde mich zumindest in guter Gesellschaft fühlen.


Zwangsbejagung

November 2, 2009

Ich habe vor ein paar Wochen diesen aktuellen Bericht zum Thema „Zwangsbejagung“ zugeschickt bekommen:

„Keine Jagd auf meinem Grundstück!“

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Berufungsverfahren werden ausgesetzt

18.10.2009 22:19:57 – Dürfen Jäger auf Privatgrundstücken gegen den Willen der Eigentümer jagen? Zwei unterfränkische Grundstückseigentümer wehrten sich dagegen vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg. Beide Klagen waren am 14. November 2008 abgewiesen worden. Der Skandal: Mindestens drei der fünf Richter waren Hobbyjäger. Ein Urteil „im Namen der Jäger“ also? Doch die Kläger ließen sich davon nicht einschüchtern und gingen in die nächste Instanz. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nahm den Anspruch von den ethischen Jagdgegnern ernst und prüfte gewissenhaft. Und er kam nun zu dem Ergebnis: Die Verfahren werden ausgesetzt, bis das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vorliegt. Hier klagt ein deutscher Grundstückseigentümer gegen die Jagd auf seinem Grund und Boden, die er nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann. „Die Aussetzung des Verfahrens ist für uns als großer Erfolg zu werten“, sagt einer der Kläger, Roland Dunkel vom Arbeitskreis für humanen Tierschutz und gegen Tierversuche e.V.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führt nämlich in seinem Beschluss u.a. aus: Gründe, die zu einer Entscheidung des Rechtstreites führen könnten, die nicht dem Ergebnis im Beschwerdeverfahren Az. 3900/07 entspricht, sind nicht ersichtlich“

Mit anderen Worten heißt das: Entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg demnächst zugunsten des unfreiwilligen Jagdgenossen, wie bereits in Frankreich und Luxemburg geschehen, dann werden die Kläger die Berufungsverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gewinnen und den Jägern auf ihren Grundstücken künftig den Zutritt untersagen können.

Europäischer Gerichtshof entschied bereits im Fall von Frankreich und Luxemburg gegen die Zwangsbejagung von Grundstücken

Mit einer positiven Entscheidung in Straßburg darf stark gerechnet werden. Der Europäische Gerichtshof entschied bereits rechtsverbindlich für Frankreich und Luxemburg, dass Privatgrundstücke nicht gegen den Willen der Grundstückseigentümer bejagt werden dürfen.

Aussetzung der Verfahren ist ein großer Erfolg

Die Aussetzung der Verfahren ist ein wichtiger Etappensieg, sagt der Rechtsanwalt der Kläger, Dominik Storr aus Neustadt am Main. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ist das erste Gericht in Deutschland, das den Anspruch von ethischen Jagdgegnern auf Befreiung vom Jagdzwang ernst genommen und gewissenhaft geprüft hat, so der Rechtsanwalt.

Verfahren sind für Bayern richtungsweisend

Sollte das Beschwerdeverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewonnen werden, so gewännen die Kläger auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, so dass für das gesamte Gebiet des Freistaates Bayern verbindlich feststehen würde, dass die ausnahmslose Zwangsmitgliedschaft in den Jagdgenossenschaften gegen die Menschenrechte verstößt. Die Anwesenheit von Jägern auf dem eigenen Grundstück müsste dann nicht mehr aus gesetzlichen Gründen hingenommen werden.

Jägerlobby macht auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nicht Halt

Bezeichnend war, dass die Jägerlobby auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nicht Halt gemacht hat. Da wurden vom Deutschen Jagdschutzverband (DJV) Schreiben persönlich an die Richter adressiert; jagende Juristen überhäuften das Gericht mit selbst verfasster Literatur. Sogar das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz meldete sich zu Wort. Allesamt keine Prozessbeteiligten, die versuchten, das Gericht durch die Hintertür zu beeinflussen. Die Richter hielten jedoch dem Druck der Lodenmäntel Stand und fällten mit der Aussetzung des Verfahrens eine Entscheidung, die uns gespannt nach Straßburg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte blicken lässt.

http://www.pr-inside.com/de/bayerischer-verwaltungsgerichtshof-berufungsverfahren-werden-ausgesetzt-r1533575.htm

Ich drücke die Daumen, damit diese dubiose Jagd-Lobby wieder ein Stück weiter in ihre Schranken gewiesen wird!