Strafe für Wolfsschützen

Für zwei Jäger, welche im vergangenen Dezember im Wendland einen Wolfsrüden erschossen, wurde vom Amtsgericht Dannenberg eine Geldstrafe von jeweils 10.800 € und 4.000 € ausgesprochen. Die Jäger wollen die Strafe nicht aktzeptieren. Mehr dazu hier.

Eine Antwort zu „Strafe für Wolfsschützen“

  1. Rolf sagt:

    Hallo,

    diese Tat ist zu Recht geahndet worden.
    Darum ist es auch richtig, daß NABU, Deutscher Jagdschutzverband (DJV) und Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) Anzeige erstattet
    haben.
    Wichtig hierbei ist, daß die Jägerschaft ebenso Anzeige erstattet
    hat, wie die NABU.
    Ansonsten müßte sich die Jägerschaft vorwerfen lassen, daß sie
    nicht objektiv ist.

    Die Berufung wird wohl kaum von Erfolg gekrönt werden.
    Und das ist gut so.

    Zitat:
    Deshalb dürfen Jäger nicht eigenmächtig verletzte Tiere von ihrem Leid erlösen.

    Das ist nicht ganz richtig.
    Wenn ein Tier tatsächlich so verletzt ist, daß es in absehbarer
    Zeit ohnehin verenden würde, (Stunden, Tage) überwiegt der Tierschutz.
    Denn das wäre „unmenschlich“.
    Aber dies muß nachweislich und offensichtlich sein.

    Dann kann man ein Tier von unnötigen Qualen erlösen.
    Aber diese Verletzungen müssen klar erkennbar sein.
    Dies sind z.B. aufgrund von Verkehrsunfällen heraushängende Eingeweide oder offene Knochenbrüche.
    Dann überwiegt der Tierschutz.
    Und dies zu Recht.

    Aber jedem versierten Jäger ist bekannt, daß jedes Tier, auch
    wenn es z.B. einen Lauf eingebüßt hat, weiterhin überleben kann.

    Die Behauptung, daß der Wolf erlegt wurde, weil er in Folge einer
    Schußverletzung, die einen verletzen Lauf betrifft, geschoßen wurde, ist eine Schutzbehauptung.
    Selbst wenn es eine Tatsache wäre, daß der Lauf verletzt war, weiß man, daß dies kein Grund ist, den Wolf zu erlegen.

    Denn schließlich kann sich ein Tier auch mal einen Lauf brechen,
    ohne daß ein Mensch daran beteiligt war.
    In Gebieten wie z.B. in Kanada, wo sehr wenige Jäger zu gange sind, können diese Tiere auch überleben.
    Und diese Lebensumstände sind sicherlich wesentlich härter als bei uns in Deutschland.

    Es werden immer wieder Wildtiere, ob Fuchs, Sau oder Reh, beobachtet, die mit drei Läufen genauso agil sind wie gesunde Tiere.

    Richtig wäre gewesen, daß man vor dem Abschuß das entsprechende
    Amt konsultiert und den „Fall“ geschildert hätte.
    In diesem Fall, wäre sicher keine Abschußgenehmigung erteilt worden.

    Als Info, ich bin Jäger und Förster.

    Gruß

    Rolf

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