… kann man im Literaturschatz der Waidmänner nachlesen …


Der Jäger obiger Jagdkanzel ist schwerhörig. Er versteht Sie auch nicht, wenn Sie an der unteren Sprosse seiner Kanzel stehen und ihn ansprechen. Erst nachdem er mir zwei Sprossen entgegenkam und sein Hörgerät einschaltete konnte ich ihm mein Anliegen unterbreiten …
Die Kanzel steht an der Alten Fuchshainer Straße (der Feldweg), in der Nähe des Wasserwerkes 2.

Das Auto des Jägers in diesem Waldstück am Dreiflügelweg kann man von Zeit zu Zeit in diesem kleinen Weg (rechts) parken sehen. Manchmal liegt noch sein Berechtigungsschein zur Benutzung von Behindertenparkplätzen, ausgestellt von der Stadt Leipzig, auf dem Cockpit. Dies setzt natürlich den Besitz eines Behindertenausweises voraus. (die abgebildeten Personen sind Statisten). Es handelt sich beim Dreiflügelweg um einen stark von Spaziergängern, Joggern etc. frequentiertetn Weg, die nächste Straße ist ca. 100 m entfernt.

Es handelt sich um den Wald hinter dieser Hütte, welche hier wohl bekannt sein sollte.
In dieser Runde gibt es hier noch einen dritten Jäger, welcher ebenfalls im Besitz eines Behindertenausweises ist.
Im Bezug auf die Überschrift dieses Beitrages muss natürlich eingeräumt werden, dass die Ausstellung eines Behindertenausweises auch psysische Schäden zur Vorraussetzung haben kann. (Dies soll hier kein konkreter Vorwurf bedeuten.) Mir ist auch die genaue Krankheit der zuletzt gennannten Personen nicht bekannt. (Edit: Den Satz an dieser Stelle habe ich wieder entfernt, da er allgemein falsch aufgenommen wurde. Ich behauptete allerdings nicht, dass Krankenkassen Behindertenausweise ausstellen.)
Es ist wohl aber sehr in Frage zu stellen, ob behinderte Männer zur Ausübung der Jagd, was ja wohl auch die Benutzung von Großkaliberwaffen in der Öffentlichkeit beinhaltet, geeignet sind!
BjagdG § 17 Versagung des Jagdscheins
(1)2. Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie die erforderliche Zuverlässigkeit oder körperliche Eignung nicht besitzen.
(4)4. Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die trunksüchtig, rauschmittelsüchtig, geisteskrank oder geistesschwach sind.
http://bundesrecht.juris.de/bjagdg/__17.html
http://bundesrecht.juris.de/bjagdg/__18.html
Nachttrag: Die Überalterung der Jägerschaft ist ein in Deutschland allgemein bekanntes Problem. (Gebe man dazu die Begriffe „Überalterung+Jägerschaft“ in die berühmte Suchmaschine ein und lese was die Jägerschaft dazu selber schreibt!) Mit dem Alter auftretende gesundheitliche Probleme oder allgemeine physische Schwächen sind dabei eine natürliche Konsequenz. Ob Jäger oder nicht.
Zu kritisieren ist aus meiner Sicht allerdings, dass entsprechende Personen nicht zu der Einsicht kommen, in dieser Situation eine Waffe nicht mehr in die Hand zu nehmen, bzw, ihnen dies nicht untersagt wird. Wenn man sich die Presseveröffentlichungen der Polizei zu Jagdunfällen durchliest, fällt auf, dass das Alter der Verursacher jener Unfälle sehr oft jenseits der 70 liegt …
Dasselbe meine ich z.B. auch zum Thema: Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr und der bereitwilligen Abgabe des Führerscheins.

August 15, 2008 um 14:20
Hallo,
wo ist das Problem?
Wenn der Jäger keinen anderen gefährdet, was machts?
Und daß er niemanden gefährdet, das muß er 100% garantieren
können.
Ist vor mir freies Schußfeld mit Kugelfang, dann erzähl mir
mal was passieren soll.
Wenn manch Leser dieses Artikels sich samstags auf sein Motorrad schwingt, und als Pistensau durch den Verkehr hetzt und andere gefährdet, ist das 1000x schlimmer.
Klar, daß man durch einen Schuß erschrecken kann.
Aber, wenn ein Käferfahrer seinen Beatle per Fehlzündung
knallen läßt, ist das Gaudi.
Hier wird etwas hochgeschaukelt, wo nichts ist.
Wichtigtuerei.
Na, endlich kann ich mich auch mal aufregen.
Zitat:
Manchmal liegt noch sein Berechtigungsschein zur Benutzung von Behindertenparkplätzen, ausgestellt von der Stadt Leipzig, auf dem Cockpit.
+ solche Berechtigungsscheine kenne ich nicht.
Normalerweise ist auf dem Schwerbehindertenausweis ein „G“.
Und das heißt gehbehindert und berechtigt zum parken auf
Behindertenparkplätzen.
Zitat:
Im Bezug auf die Überschrift dieses Beitrages muss natürlich eingeräumt werden, dass die Ausstellung eines Behindertenausweises auch psysische Schäden zur Vorraussetzung haben kann. Was das Jagdgesetz über die “psysische Eignung” schreibt ist mir nicht bekannt. Mir ist auch die genaue Krankheit der zuletzt gennannten Personen nicht bekannt. Mir ist aber bekannt, dass Krankenkassen bei der Bestätigung einer Behinderung nicht sehr großzügig sind. Behinderte Menschen sind halt ein hoher Kostenfaktor. (So makaber dies klingen mag.)
+ bei psychischen Schäden ist der Jagdschein definitiv weg.
Da gibt es kein wenn und aber.
Sich im Jagdgesetz nicht auskennen, aber hier ein Faß auf- machen.
August 15, 2008 um 14:41
Hallo,
wo ist das Problem?
Wenn der Jäger keinen anderen gefährdet, was machts?
Und daß er niemanden gefährdet, das muß er 100% garantieren
können.
Ansonsten ist er im Sinne des Jagdgesetzes „unzuverlässig“.
Ist vor mir freies Schußfeld mit Kugelfang, dann erzähl mir
mal was passieren soll.
Wenn manch Leser dieses Artikels sich samstags auf sein Motorrad schwingt, und als Pistensau durch den Verkehr hetzt und andere gefährdet, ist das 1000x schlimmer.
Klar, daß man durch einen Schuß erschrecken kann.
Aber, wenn ein Käferfahrer seinen Beatle per Fehlzündung
knallen läßt, ist das Gaudi.
Oder willst Du einem Jäger vorschreiben, wann und wo er schießen
darf?
Oder jemandem der Brennholz macht, wann und wo er die Motorsäge
anwerfen darf?
Dann muß man aber auch die Waldbesucher reglementieren.
Wie z.B. laut sprechende Spaziergänger, Wandergruppen.
Und man vergesse nicht die Biker, die andere Waldbesucher
erschrecken, weil sie plötzlich an einem vorbei rasen.
Da gab´s schon Unfälle, weil absolut rücksichtslos gefahren
wurde.
Alles schon selbst erlebt.
Wo fängt´s an, wo hört´s auf.
Hier wird etwas hochgeschaukelt, wo nichts ist.
Wichtigtuerei.
Zitat:
Manchmal liegt noch sein Berechtigungsschein zur Benutzung von Behindertenparkplätzen, ausgestellt von der Stadt Leipzig, auf dem Cockpit.
+ solche Berechtigungsscheine kenne ich nicht.
Normalerweise ist auf dem Schwerbehindertenausweis ein „G“.
Und das heißt „gehbehindert“ und berechtigt zum parken auf
Behindertenparkplätzen.
Zitat:
Im Bezug auf die Überschrift dieses Beitrages muss natürlich eingeräumt werden, dass die Ausstellung eines Behinderten-ausweises auch psysische Schäden zur Vorraussetzung haben kann. Was das Jagdgesetz über die “psysische Eignung” schreibt ist mir nicht bekannt.
Mir ist auch die genaue Krankheit der zuletzt gennannten Personen nicht bekannt.
Mir ist aber bekannt, dass Krankenkassen bei der Bestätigung einer Behinderung nicht sehr großzügig sind. Behinderte Menschen sind halt ein hoher Kostenfaktor. (So makaber dies klingen mag.)
+ bei psychischen Schäden ist der Jagdschein definitiv weg.
Da gibt es kein wenn und aber.
Es kann sich nur um einen Schaden der Gliedmaßen handeln.
Sich im Jagdgesetz nicht auskennen, aber hier ein Faß auf-
machen.
Bevor ich so einen Artikel verfasse, muß ich ordentlich
recherchieren.
Zitat:
Mir ist aber bekannt, dass Krankenkassen bei der Bestätigung einer Behinderung nicht sehr großzügig sind. Behinderte Menschen sind halt ein hoher Kostenfaktor. (So makaber dies klingen mag.)
+ Ach was, das ist Dir bekannt?
Kann nicht sein, denn Krankenkassen stellen keine
Schwerbehindertenausweise aus.
Meine Frau arbeitet bei einer Krankenkasse.
Für diese Ausweise ist das Versorgungsamt zuständig.
Wiederum erkundige Dich lieber mal über alles, bevor Du so
einen Artikel verfaßt.
Und das Versorgungsamt hat nicht zu entscheiden ob Du einen
Ausweis bekommt.
Das Amt bekommt den ärzttlichen Bericht und entscheidet, zu
wieviel Prozent Du behindert bist.
Und von der Höhe der Prozente ist es auch abhängig, ob Du einen
Ausweis bekommst.
Da gibt es keine großzügige oder weniger großzügige Vergabe.
Die Ämter können nur manche Krankheiten etwas anderst auslegen.
Dadurch, daß das Versorgungsamt den ärztlichen Bericht in die
Finger bekommt, ist auch gewährleistet, daß wenn eine
psychische Erkrankung verliegt, der JS entzogen wird.
Denn, das steht im Jagdgesetz, Grundvoraussetzung für die
Erlangung eines Jagdscheines, respektive Waffenbesitzkarte ist,
daß Du „zuverlässig“ bist.
Betrügst Du das Finanzamt, verlierst den Führerschein oder
hast ein Urteil bekommen über 60 Tagessätzen ist der Lappen
weg.
Selbst bei eingestellten Verfahren kann der Sachbearbeiter!!!
entscheiden ob er Dich weiterhin für zuverlässig hält.
Zitat:
Es ist wohl aber sehr in Frage zu stellen, ob schwerbehinderte Männer zur Ausübung der Jagd, was ja wohl auch die Benutzung von Großkaliberwaffen in der Öffentlichkeit beinhaltet, geeignet sind!
Was denn das für ein Krampf?
Was sind Großkaliberwaffen?
Bitte erklärs mir.
Aber ich vermute, Du kennst Dich auch hier nicht aus.
Ich hoffe, daß Du nie in die Lage kommst, so schwer erkrankt
zu sein oder eine derartige Schädigung von z.B. Gliedmaßen,
daß Du einen Schwerbehindertenausweis beantragen kannst.
Wenn das aber sein sollte, wünsche ich Dir, daß man Dich ebenso
in solcher unüberlegter Art und Weise, verunglimpft und diskrimniert.
Vielleicht kannst Du dann verstehen was dieser Beitrag für
ein Schmarrn war.
Gruß
Holger
August 17, 2008 um 17:56
Hallo,
keine Antwort, ist auch eine Antwort.
Gruß
Holger