…, wenn man ein Beamter ist.
Bezogen auf den Beitrag Waldwege 3 erschien gestern eine interessante Stellungnahme in der LVZ:

Aufgrund einschlägiger Erfahrungen aus vergangenen Jahren wäre es eine bedeutende Neuigkeit, zu hören, dass der Staatsbetrieb Sachsenforst auf die Verrichtung seiner Arbeiten verzichtet, wenn es gelten sollte, die Natur in ihrem Lauf nicht zu stören. Forstarbeiten finden bis in den frühen Sommer statt – ohne Rücksicht auf die Brutzeit. Diese Tatsache ist für jederman nachzuvollziehen. § 25 SächsNatSchG verbietet Gebüsch, Hecken, Bäume usw. in der Zeit vom 1. März bis 30. September abzuschneiden, zu roden oder auf sonstige Weise zu zerstören – ausgenommen davon ist eine „umweltgerechte Forstwirtschaft“. Es dürfte für den Vogel allerdings kaum eine Rolle spielen, ob sein Nest durch umweltgerechte oder konventionelle Forstarbeiten zerstört wird.
Im vorherigen Beitrag (Kahlschlag vor der Haustür) wird noch dazu deutlich erwähnt,
dass das Sächsische Waldgesetz extra novelliert wurde, um auch noch nach dem Monat März Holz einschlagen zu dürfen – die beiden Artikel wurden unmittelbar nebeneinander abgedruckt. Ich frage mich, ob den Herren in Grün dies wenigstens auffällt?

Holzeinschlag zur Vogelbrutzeit
Bild vom 27.04.08 (nicht aus oben benanntem Wald)
Weiterhin interessant dazu ist der Vergleich zu einem vorjährigen Streit über den Zustand der Waldwege hier um Naunhof. Siehe dazu den Beitrag: Schlechter Zustand der Waldwege in Eicha. Nachdem der Staatsbetrieb Sachsenforst sein Holz geerntet hat, hinterließen die Arbeiter ein entsprechendes Chaos. Laut Presseveröffentlichung hatte der Staatsbetrieb für eine Reparatur der Wege kein Geld. Der Streit dauerte bis zum Herbst, dann wären, laut Presse, die Wege wieder in Ordnung gewesen.
